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Verhandlungen mit dem Garantiekomitee.
Reichsminister Dr. Hermes teilt mit, daß das Garantiekomitee heute abend fahren wolle. Er habe mit den Mitgliedern nochmals gesprochen und dabei verschiedene Änderungen durchgesetzt, die im Kabinett als wünschenswert bezeichnet worden wären. […]1
[957] Der Reichskanzler Es sei unmöglich, bis heute abend zu erklären, daß das Kabinett die Abmachung annähme.
Reichsminister Dr. Hermes: Er würde versuchen, Streichungen beziehungsweise Erleichterungen bezüglich der Kontrollbestimmungen durchzusetzen. Im übrigen werde er dem Garantiekomitee erklären, daß die ganze Abmachung nur unter dem Vorbehalt angenommen werde, daß uns ein langes Moratorium gewährt würde2.
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In seiner an den Präsidenten des Garantiekomitees gerichteten Note vom 21.7.1922 kennt der RK die im Memorandum enthaltenen Bestimmungen unter der Voraussetzung an, daß Deutschland ein Moratorium gewährt und die Souveränität des Reiches durch die vorgesehenen Kontrollmaßnahmen nicht angetastet werde, sowie daß ein ungestörter Gang der Verwaltung und Wahrung des Steuer- und Geschäftsgeheimnisses gewährleistet seien (Aktenstücke zur Reparationsfrage vom 12. Juli bis 11. Dezember 1922, S. 106).
Hierauf wurde die Fortsetzung der Besprechung auf 4½ Uhr nachmittags vertagt.