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6. Innerpolitische Lage11.
Der Reichsminister des Innern teilte mit, daß er dem Herrn Reichspräsidenten Vortrag über die Frage der Einsetzung eines Reichskommissars in Preußen gehalten habe. Der Herr Reichspräsident habe dem Herrn Reichskanzler Blankovollmacht erteilt und die Verordnung über die Wiederherstellung der Sicherheit und Ordnung im Gebiet des Landes Preußen sowie eine Verordnung über den Belagerungszustand12 ohne Datum vollzogen13. Der Belagerungszustand solle zunächst nur für Berlin und die Mark Brandenburg gelten14.
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Vgl. Anm. 5 zu Dok. Nr. 59.
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Die genannten beiden VOen des RPräs. wurden am 20. 7. erlassen und verkündet (RGBl. I, S. 377).
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Über die Besprechung beim RPräs. und die weitere Vorgeschichte der Preußenaktion RIM v. Gayl in einem undatierten, wahrscheinlich Ende Juli 1932 verfaßten „Aktenvermerk“: Am 13. 7. seien er und Papen nach Neudeck gefahren, um den RPräs. „eingehend Vortrag zu halten und seine Unterschrift zu der beabsichtigten Einsetzung eines Reichskommissars in Preußen zu erbitten. Nachdem der Herr Reichspräsident zugestimmt und die Urkunde sowie gleichzeitig eine weitere Verordnung über die Verhängung des Belagerungszustandes über Groß-Berlin und die Provinz Brandenburg vollzogen hatte, fuhr ich in der Nacht vom 14. zum 15. Juli von Neudeck nach Berlin zurück. Der Herr Reichskanzler kam am Sonnabend, dem 16., früh von Neudeck zurück. Das ursprünglich schon für Montag vorgesehene Eingreifen in Preußen wurde verschoben, weil in der Zwischenzeit eine geeignete Persönlichkeit für den Posten des stellvertretenden Reichskommissars noch nicht gefunden war und weil ein besonderer Anlaß zum Eingreifen gefunden werden sollte. Dieser Anlaß ergab sich durch die Zwischenfälle in Altona am 17. d. M. [vgl. Dok. Nr. 67]. Nach der Rückkehr des Herrn Reichskanzlers wurde Herr Oberbürgermeister Dr. Bracht zum stellvertretenden Kommissar bestimmt. Er traf im Laufe des 19. Juli in Berlin ein und am Abend dieses Tages während eines Abendessens bei dem Herrn Reichskanzler wurden die Einzelheiten des Eingreifens für Mittwoch, den 20. Juli, festgelegt.“ (NL Gayl 36, Bl. 8).
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft teilte mit, daß Krupp und Brandes die sofortige Verhängung des militärischen Belagerungszustandes wünschten, und zwar für das ganze Reich.