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[36]1. [Verhandlungen in Posen]
Reichsminister Erzberger berichtet über ein Telegramm der deutschen Unterkommission für Zivilangelegenheiten in Posen vom 11. März 1919 und die daraufhin von ihm telegrafisch erteilte Instruktion. Der letzteren wird allseitig zugestimmt (Anlage 1 a)2.
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Vgl. Dok. Nr. 7. Das Telegramm der Unterkommission für zivile Angelegenheiten in Posen betraf die nunmehr festgelegte Verhandlungsgrundlage: „Beiderseits der Demarkationslinie sind Deutsche und Polen in jeder Beziehung, insbesondere hinsichtlich des Schutzes des Lebens, der persönlichen Freiheit, des Eigentums und seiner Ausnutzungen und in der Ausübung des Gewerbes oder Berufs sowie hinsichtlich der Ausübung der öffentlichen Rechte vollkommen gleichmäßig ohne Rücksicht auf ihre Nationalität zu behandeln.“ Weiterhin war eine gemischte dt.-poln. Beschwerdekommission vorgesehen, zu deren Zusammensetzung und Tätigkeit ein dt.-poln. Übereinkommen angestrebt wurde (R 43 I/1348, S. 43). Die Modifizierungswünsche Erzbergers, die dieser am selben Tage in einem Telegramm an den zuständigen Referenten der Wako, LegSekr. v. Brentano, sandte, betrafen eine Ausweitung der Befugnisse der vorgeschlagenen Kommission auf die Verletzung der wirtschaftlichen Parität, eine andere Zusammensetzung der Komission, als dies vorgeschlagen war, Festsetzung der Geiselfreigabe, eine zusätzliche Abmachung über gegenseitige Verkehrs- und Wirtschaftsfreiheit sowie das Verbot wirtschaftlicher und politischer Propaganda in Gebieten beiderseits der Demarkationslinie (R 43 I/1348, S. 49-51).