Text
[468]10. [Verhandlungen über das Reichswehrgesetz]
Kriegsminister Reinhardt trägt das Ergebnis der zwischen Vertretern von Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg und Baden geführten Verhandlungen über das Reichswehrgesetz vor (Anlage)10. Das Kabinett stimmt den Ziffern 1 bis 13 zu; doch soll in Ziffer 2 Abs. 2 der zweite Satz gestrichen und dafür in Ziffer 7 hinter den zweiten Satz „namentlich auch hinsichtlich der in Ziffer 2 Abs. 2 bezeichneten Angelegenheiten“ eingefügt werden. Die besonderen Vorbehalte der einzelnen Staaten werden vom Kabinett dagegen nicht angenommen.
- 10
Siehe Dok. Nr. 106. Am 17.6.1919 übersandte der PrKriegsM den an den Beratungen beteiligten Ländervertretern ein Schreiben, in dem es heißt: „Die RReg. hat sich mit der zwischen den von Vertretern von Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg und Baden getroffenen Vereinbarung in der anliegenden Fassung einverstanden erklärt und zugesagt, der NatVers ein in diesem Sinn abgefaßtes Reichswehrgesetz vorzuschlagen.“ (R 43 I/609, in R 43 I/609 nicht auffindbar).
Reichsminister Preuß bittet, in Ziffer 3 den Ausdruck „landfremde“ Truppen zu vermeiden.