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3. Polnische Übergriffe an der oberschlesischen Grenze.
Der Kriegsminister teilte mit, daß von einem Truppenteil aus Oberschlesien die Anfrage gekommen sei, ob sie Infanteriefeuer von jenseits der Grenze mit Artilleriefeuer abwehren dürften. Die Auffassung des Kabinetts ging dahin, daß man Angriffe auch mit Feuergewalt abwehren dürfe, und zwar mit den gleichen Mitteln, mit Artillerie sollte man Infanteriefeuer gegenüber nicht vorgehen. Im übrigen wurde beschlossen, von allen diesen Vorkommnissen aller Welt durch Funkspruch Kenntnis zu geben7.
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Einzelheiten in den Akten der Rkei nicht ermittelt. Vgl. dazu aber die Feindlageberichte der Abt. Fremde Heere Ost des Gr. GenStabs aus der Zeit des oberschles. Aufstands vom August 1919 in: Nachl. Schleicher, Nr. 17. Die RReg. läßt am 7. 9. dem Präs. der all. Friedenskonferenz, Clemenceau, eine Note über die oberschles. Vorgänge (s. zusammenfassend Dok. Nr. 55, P. 1) überreichen, in der sie auf die Verantwortung der poln. Reg. für die „in Wort und Schrift betriebene Hetze“ gegen Dtld. sowie für die zahlreichen Grenzverletzungen durch bewaffnete poln. Banden hinweist (Schultheß 1919, II, S. 593; DBFP, 1st Series, Vol. VI, No. 169).