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5. Behandlung der noch im Rahmen des Ermächtigungsgesetzes zu erledigenden Vorlagen.
Das Kabinett war damit einverstanden, daß Änderungen in noch zu erlassenden Verordnungen den zuständigen Ministern überlassen bleiben. Bei Fragen von politischen Belangen sei mit den beteiligten Ressorts Verbindung aufzunehmen. Bei Einverständnis könnten die Verordnungen erlassen werden.