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2. [Verhaftung des Vizekonsuls Schwarz]
Reichsminister Graf Rantzau macht vertrauliche Mitteilungen über den Fall der Verhaftung des Vizekonsuls Schwarz und die damit zusammenhängenden Vorgänge3. Die Angelegenheit wird noch näher untersucht, so daß zurzeit eine amtliche Erklärung nicht abgegeben werden kann. Graf Rantzau wird auf die Angelegenheit zurückkommen4.
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Der dt. Vizekonsul Dr. Paul Schwarz war vom 28. 2. bis zum 2.4.1919 in Prag verhaftet; ihm wurde vorgeworfen, verhetzende Flugschriften gegen die tschechoslowakische Republik verbreitet zu haben (Bericht Nr. 2 über die militärpolitische, politische und wirtschaftliche Lage in den dt. Ostprovinzen und den angrenzenden Randstaaten, dem AA übermittelt vom Nachrichtenoffizier Zegrost am 15.3.1919, S. 4, in: PA, Wk adh. 2, Bd. 23). Nach einem Schreiben des tschechoslowakischen Botschafters in Berlin an Dr. Schwarz vom 14.2.1922 waren die Anschuldigungen unbegründet gewesen und „nur auf die durch den Umsturz verursachten bewegten Verhältnisse zurückzuführen.“ (Mündliche Auskunft des AA an den Bearb. aus der Personalakte Dr. Schwarz’ vom 8.10.1969).
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Die Angelegenheit wurde den vorliegenden Kabinettsprotokollen zufolge nicht wieder aufgegriffen.