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1. [Kompetenzregelungen]
a) | Die Federführung für Düngemittel übernimmt das Reichswirtschaftsministerium, |
b) | die Federführung für Futtermittel übernimmt, insoweit es sich um Ölfrüchte, Erzeugnisse der Ölmüllerei und um Ersatzfutterstoffe handelt, das Reichswirtschaftsministerium, im übrigen das Reichsernährungsministerium, welches jedoch die Verteilung auch bezüglich der übrigen Futtermittel bearbeitet, |
c) | die Federführung für Gras- und Kleesamen übernimmt das Reichswirtschaftsministerium. |