2.62.3 (sch1p): 3. [Polnisches Vorgehen an der Ostgrenze]

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3. [Polnisches Vorgehen an der Ostgrenze]

Reichsminister Erzberger teilte mit, daß nach verschiedenen Nachrichten ernstlich mit der Gefahr eines polnischen bewaffneten Vorgehens, namentlich an der oberschlesischen Grenze, zu rechnen sei4. Auf seinen Antrag wird beschlossen, eine Note an die Entente zu senden, in der diese an die von ihr gegebenen Garantie für das ruhige Verhalten der Polen erinnert und für die Folgen etwaiger Gewaltmaßnahmen der Polen verantwortlich gemacht wird5.

4

Einem Bericht des AOK Süd, Breslau, an die OHL vom 27.4.1919 zufolge rechnete man in Oberschlesien ständig mit einem poln. Großangriff. Nach Agentenmeldungen seien Hallertruppen nach Gnesen und Hohensalza geführt worden; der gesamte Frontabschnitt der 4. (dt.) ID sei erheblich gefährdet, da die poln. Truppenkonzentrationen zunähmen. Frz. Generalstabsoffiziere sollten sich an der Front vor Nakel befinden, um einen Angriff vorzubereiten. „Das GenKdo ist der Ansicht, daß hinter allen diesen Erscheinungen ein frz.- poln. Plan steht, uns zu Unbesonnenheiten hinzureißen, die den Polen eine Motivierung für einen großzügigen Angriff beiderseits der Weichsel mit dem von Haller selbst verkündeten Ziel der Eroberung Danzigs geben sollen, und den Franzosen eine Handhabe bieten sollen, unter dem Vorwand, Deutschland habe in hinterhältiger Weise den Waffenstillstand gebrochen, etwa uns günstigere Strömungen auf der Friedenskonferenz zu hintertreiben. […] In Anbetracht der beiderseitigen angespannten Stimmung muß damit gerechnet werden, daß es in allernächster Zeit zu ernsten Kämpfen kommt.“ (R 43 I /1829 , Bl. 72 f.).

5

Der Vorsitzende der dt. Wako in Spa, Gen. v. Hammerstein, überreichte am 30.4.1919 eine Note, in der darauf hingewiesen wurde, daß der Dt. Reg. Meldungen darüber zugegangen seien, „daß die polnische Armee beabsichtige, in den nächsten Tagen einen militärischen Vorstoß mit größeren Truppenmengen gegen dt. Gebiet in Posen und Oberschlesien zu unternehmen. Die Zusammenziehung polnischer Truppen bekräftigt die Richtigkeit dieser Meldungen.“ Da die all. Regg. Dtl. gegenüber die bindende Verpflichtung eingegangen seien, daß Polen keine kriegerischen Handlungen an der Grenze und Demarkationslinie begehen werde, könne die dt. Reg. im Falle eines poln. Angriffs keine Garantie dafür übernehmen, daß der Waffenstillstand zwischen Dtl. und Polen aufrechterhalten wird. […] Die dt. Reg. könnte nach einem solchen Angriff selbstverständlich auch nicht mehr den weiteren Durchtransport der Truppen der Armee Haller zulassen. […]“ (Mitteilungen der Wako, Nr. 14, 3.5.1919, in: Nachl. Schücking , Nr. 72).

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