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[Begrüßung und Personalfragen.]
Der Reichskanzler begrüßt das neue Kabinett1. Wegen Übernahme des Reichswirtschaftsministeriums verhandle er mit Herrn v. Raumer, der bevor er sich entscheide, noch mit dem Reichsfinanzminister sprechen wolle2. Das Auswärtige Amt will der Reichskanzler vorläufig selbst führen; die Wahl des Außenministers müsse mit größter Sorgfalt erfolgen und dürfe daher nicht überstürzt werden3. Für das Reichspostministerium sei noch kein Minister gefunden. Er würde es für empfehlenswert halten, wenn dieses Ministerium mit einer[2] süddeutschen Persönlichkeit besetzt würde4. Er bäte die Herren, ihn in der Auswahl zu unterstützen.
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Zur Bildung des ersten Kabinetts Stresemann s. die Vorgeschichte aus den Dok. Nr. 247–249 in: „Das Kabinett Cuno“, vgl. ferner G. Arns, Regierungsbildung und Koalitionspolitik in der Weimarer Republik 1919–1924, S. 155 ff.
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In der Regierungserklärung, die der RK in der Nachmittagssitzung des RT vorlegte, die um 14.14 Uhr begann, wurde von Raumer als RWiM genannt. Zur Zusammenarbeit zwischen RFM Hilferding und RWiM von Raumer s. die Aufzeichnung Stresemanns in: Vermächtnis I, S. 144. Zwischen Hilferding und von Raumer hatte bereits Ende Juli Kontakt bestanden, als Hilferding die Ansicht geäußert hatte, die wirtschaftliche und politische Entwicklung könne nicht wie bisher weitergehen. Von Raumer hatte dies Stresemann berichtet und sich für eine Einbeziehung der Sozialdemokratie in die Regierungsverantwortung ausgesprochen. Als Aufgaben des neuen Kabinetts waren von von Raumer angesehen worden: „1.) Eine radikale Steuerreform, bei der man alles fallen läßt, was nichts bringt, alles auf das Äußerste vereinfacht, aber dafür sorgt, daß die Einkommenssteuer prompt und valorisiert gezahlt wird. – 2.) Der starken Heranziehung des Besitzes, die auch in der Festlegung der für die Reparation zu bringenden Opfer festgelegt werden muß, muß entsprechen auf Seiten der Arbeiterschaft eine starke Konzession auf dem Gebiete der Arbeitsbedingungen. Das Geschäft läßt sich nur Zug um Zug machen. – 3.) Da die Arbeiterschaft Imponderabilien opfern muß, so erhebt sich die Frage, ob man ihnen mit Imponderabilien in anderer Weise entgegenkommen kann. Ich denke hier auch an von Seiten der Gewerkschaften an mich herangetretene Anregungen, an die gesetzliche Schaffung von Arbeitsgemeinschaften für die einzelnen großen Industriezweige zur gemeinsamen Behandlung der den Industriezweig betreffenden wirtschaftspolitischen Maßnahmen. Nur so wird man auch den Widerstand der Arbeiterschaft gegen die Aufhebung der Außenhandelskontrolle beseitigen können, da sie in den Außenhandelsausschüssen das Mittel zur Teilnahme an den großen wirtschaftlichen Fragen sieht. – 4.) Das Verhältnis von Reich zu Ländern muß grundlegend geregelt werden. Das Reich muß finanzpolitische Rechte geben und hier ihre Selbständigkeit erhöhen, auf der anderen Seite politische Rechte erhalten und hier die Selbständigkeit der Länder schmälern. Das geht nur im Austausch. – 5.) Die Hauptarbeit wird der Abbau des Beamtentums bringen, ohne den eine Vereinfachung der Steuergesetzgebung und des Verwaltungsverfahrens unmöglich ist. Man wird auch zu erwägen haben, ob nicht in gewissem Umfange Steuern zu kontingentieren sind“ (23.7.23; Pol.Arch.: NL Stresemann 260).
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Stresemann verfügte in einem Hauszirkular des AA vom 15.9.23, „bis auf weiteres“ sei sein dortiger Stellvertreter StS von Maltzan, der wiederum von MinDir. von Schubert vertreten werde (Pol.Arch.: Büro RM 1 b, Bd. 20).
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Das Zentrum hatte neben dem RPMin. auch das RArbMin. und das RMinbesGeb. zugesagt erhalten (Fraktionssitzung v. 13.8.23; BA: NL Weismantel 2, S. 189). Nach dieser Kabinettssitzung teilte der Fraktionsvorsitzende Marx die Vorstellung des RK über die Besetzung des Postministeriums mit. Generell wurde daraufhin von Zentrumsabgeordneten kritisiert, „daß der Fraktion zu wenig Gelegenheit gegeben worden sei, zu den verschiedenen Ministern Stellung zu nehmen“, sodann besonders „die Vorgänge bei der Besetzung des Postministeriums“. Dabei zeigte sich, daß die Kandidatur des ehemaligen RPM Giesberts in der Fraktion selbst umstritten war (Fraktionssitzung v. 14.8.23; BA: NL Weismantel 2, S. 193). Nachdem am folgenden Tag die Absicht, MinDir. Grieser als RPM vorzuschlagen, auf Widerspruch bei den Zentrumsabgeordneten stieß, wurde die endgültige Entscheidung dem Vorstand überlassen. Zustimmung fand das Vorhaben, „vom Reichskanzler die Beweggründe der Ablehnung Giesberts“ zu erfahren (Fraktionssitzung 15.8.23; BA: NL Weismantel 2, S. 197). Schließlich wurde der aus dem Bezirk Kaiserslautern stammende Zentrumspolitiker Anton Höfle, der für den 12. Wahlkreis (Thüringen) im RT saß, als Postminister vorgesehen (s. dazu H. Stehkämper, Der Nachlaß des Reichskanzlers Wilhelm Marx I, S. 286; R. Morsey, Die Deutsche Zentrumspartei, S. 517).
Demnächst teilte der Reichskanzler den Inhalt seiner beabsichtigten Regierungserklärung mit, die auf Anregung verschiedener Reichsminister in einzelnen Punkten modifiziert wird5.
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Die ursprüngliche Fassung der Regierungserklärung befindet sich im Pol.Arch.: NL Stresemann 1; eine mit Tinte und Bleistift korrigierte Fassung liegt in R 43 I/1305, Bl. 131 – 148 vor. Es läßt sich jedoch nicht mit Sicherheit sagen, welche Korrekturen auf Grund der Kabinettssitzung vorgenommen worden sind. Die Verbesserungen sind teils von der Hand Stresemanns, zum Teil von der Hand MinR Kempners.
Der Reichskanzler erklärte ferner, er beabsichtige beim Herrn Reichspräsidenten die Ernennung des Reichstagsabgeordneten Freiherr von Rheinbaben zum Staatssekretär in der Reichskanzlei zu beantragen6. Aus drei Gründen sei die Persönlichkeit des Herrn von Rheinbaben für den Posten besonders geeignet: er brauche ihn 1. zur Vertretung im Parlament, das er in der Regel nur dann besuchen werde, wenn er selbst sprechen müsse, 2. benötige er Herrn von Rheinbaben wegen seiner Sprachkenntnisse beim Empfang von Ausländern und 3. solle er ihn gesellschaftlich vertreten, da er, der Kanzler, bei der Arbeitsfülle des Amts nicht beabsichtige, im Winter zahlreiche Gesellschaften zu besuchen.
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Der bisherige StSRkei Hamm hatte bei der Neubildung des Reichskabinetts sein Amt zur Verfügung gestellt (R 43 I/1305, Bl. 124). StS von Rheinbaben wurde noch am 14.8.23 ernannt und übernahm am gleichen Tag seine Dienstgeschäfte (R 43 I/3362, Bl. 5); zu seiner Tätigkeit s. W. von Rheinbaben, Viermal Deutschland, S. 184 ff. Eine erneute Behandlung dieser Fragen fand in der Kabinettssitzung v. 17.10.23 statt (Anlage in Dok. Nr. 144).
Minister Brauns: Der Chef der Reichskanzlei nehme eine solche Vertrauensstellung beim Reichskanzler ein, daß das Kabinett bisher niemals diesbezüglichen Wünschen der Reichskanzler widersprochen hätte.
Minister Geßler bestätigt die Ausführung des Reichsarbeitsministers, macht aber auf folgendes aufmerksam: Bei der Fülle und der Wichtigkeit der Arbeit in der Reichskanzlei und den Schwierigkeiten, die dies Amt häufig habe, um Unstimmigkeiten zwischen verschiedenen Ressorts auszugleichen, würde der Reichskanzler außer Herrn von Rheinbaben, der hauptsächlich die Beziehungen zum Parlament zu unterhalten habe, noch einen zweiten Mann in gehobener[3] Stellung brauchen, der für die technische Arbeit des Amts verantwortlich sei, insbesondere für das reibungslose sachliche Zusammenarbeiten der Ressorts.
Hierauf wurde die Besprechung geschlossen.