Text
8. Personalsache.
Der Reichsarbeitsminister führte aus, daß nach seinen Feststellungen Direktor Roßmann zur Zeit noch Reichstagsabgeordneter sei, weil er dem Überwachungsausschuß22 angehöre. Es sei infolgedessen jetzt nicht möglich, Roßmann wegen seiner unglaublichen Angriffe gegen die Reichsregierung zur Disposition zu stellen23. Eine Gelegenheit hierzu werde sich jedoch bieten, wenn das Hauptversorgungsamt von Stuttgart nach Karlsruhe verlegt werde. Bei dieser Gelegenheit werde der Posten des Leiters des Hauptversorgungsamtes in Stuttgart frei werden, so daß es dann möglich sei, Roßmann zur Disposition zu stellen. Wie er festgestellt habe, habe das Württembergische Staatsministerium hiergegen keine ernsthaften Einwendungen zu erheben.
- 22
Zu den Aufgaben und Rechten dieses Ausschusses s. Anm 19 zu Dok. Nr. 85.
- 23
Vgl. Dok. Nr. 168, P. 12.
Das Reichskabinett nahm von diesen Mitteilungen Kenntnis.