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12. Personalien.
Auf Vorschlag des Reichskanzlers ist das Kabinett damit einverstanden, daß der Pressechef des Reichskanzlers, Rauscher, zum Ministerialdirektor ernannt wird11.
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Im August 1919 hatten sich der RK und der RAM für eine Zentralisierung der Informations- und Propagandapolitik der RReg. ausgesprochen und über die Zusammenlegung der Presseabteilungen der Rkei und des AA in der „Vereinigten Presseabteilung des Reichskanzlers und des Auswärtigen Amts“ unter der Leitung des derzeitigen Pressechefs beim RK, Ulrich Rauscher, verständigt (R 43 I/1773, Bl. 86 f.). Im Entw. eines ErgänzungsGes. zum Reichshaushaltsplan für 1919 war – in Anlehnung an die frühere Einstufung des Pressechefs beim RK – für den Reichspressechef im Etat des RK die Stelle eines MinDir. ausgewiesen (NatVers.-Bd. 339, Drucks. Nr. 1046, Anl. II; zur Begründung, der der Haushaltsausschuß der NatVers. am 9. 10. zustimmte, s. ebd., Drucks. Nr. 1137, Anl. I). – Über die Presseabt. der RReg. informiert im Gesamtzusammenhang Kurt Koszyk: Deutsche Presse 1914–1945. Geschichte der deutschen Presse. Teil III, S. 106 ff.