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6) Einwanderungsfrage.
Das Kabinett beschließt, daß der fremdländischen Einwanderung durch schärfste Nachprüfung der Sichtvermerke und durch wirksame Grenzkontrolle auch in den Eisenbahnzügen nach Möglichkeit entgegengetreten werden soll17.
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„Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik” online
Das Kabinett beschließt, daß der fremdländischen Einwanderung durch schärfste Nachprüfung der Sichtvermerke und durch wirksame Grenzkontrolle auch in den Eisenbahnzügen nach Möglichkeit entgegengetreten werden soll17.