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9. Außerhalb der Tagesordnung: Entwurf einer Verordnung über beschleunigte Durchführung der infolge der Unruhen in Hamburg vom Oktober 19238 anhängigen Strafverfahren.
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Kommunistischer Aufstandsversuch in Hamburg am 23./24.10.23.
Der Reichsminister der Justiz führte aus, daß mit Rücksicht auf die außerordentliche Überlastung des Staatsgerichtshofes durch die Hamburger Fälle notwendig sei, ein beschleunigtes Verfahren für diese Fälle einzuführen. Er schlage vor, daß der Herr Reichspräsident auf Grund des Artikel 48 eine Verordnung erlasse, die es ermögliche, diese Fälle beschleunigt zu erledigen. Dabei solle die Frage des Staatsgerichtshofes überhaupt nicht aufgerollt werden, er bitte jedoch, daß diese Frage baldmöglichst in einer Kabinettssitzung behandelt werde.
Das Kabinett war mit dem vorgelegten Entwurf der Verordnung einverstanden9.
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Am 13.2.24 ergeht die „VO des RPräs. über Durchführung der infolge der Unruhen in Hamburg vom Oktober 1923 anhängigen Strafverfahren“ auf Grund Art. 48 RV (RGBl. I, S. 117). Die VO sieht vor, daß die diesbezüglichen Strafverfahren von den zuständigen Landgerichten bzw. Schwurgerichten durchgeführt werden.