2.240.5 (ma31p): 5. Beleidigungen von Reichsministern.

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5. Beleidigungen von Reichsministern.

a) Königsberger Rede des Oberpräsidenten Hörsing am 14. und 15. Mai.

Das Reichskabinett war sich darüber einig, daß der Reichskanzler namens der Reichsregierung alsbald an den Preußischen Ministerpräsidenten schreiben werde und vor allem auf die Wendung hinweisen werde, die Hörsing bezüglich der Heiligkeit des Eides und der Haltung der deutschnationalen Minister gebraucht habe. Nebenbei solle in dem Schreiben noch auf die Ausführungen hingewiesen[761] werden, die Hörsing in bezug auf die Beuthener Rede von Exzellenz Hergt gebraucht habe7.

7

Am 20.5.27 schrieb der RK an den PrMinPräs. Braun: „Zeitungsnachrichten zufolge hat der Oberpräsident Hörsing auf der Tagung des Gaues Ostpreußen des ‚Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold‘ in Königsberg am 14. und 15. Mai 1927 unter anderem folgendes ausgeführt: ‚Wenn er bedenke, daß die deutschnationalen Minister den Eid auf die Verfassung und auf die Farben Schwarz-Rot-Gold ablegten, so habe er kein Verständnis mehr für die Heiligkeit des Eides, die diese Leute immer predigten‘.“ Sollten die Zeitungsberichte die Äußerung Hörsings richtig wiedergegeben haben, „dann muß ich namens der Reichsregierung das Auftreten des Herrn Hörsing, eines aktiven Oberpräsidenten, als äußerst befremdend bezeichnen. Ich darf namens der Reichsregierung ergebenst bitten, für diesen Fall das Erforderliche gegen den Oberpräsidenten Hörsing veranlassen zu wollen. Beiläufig darf ich darauf hinweisen, daß Herr Hörsing denselben Pressenachrichten zufolge unter anderem in bezug auf den Reichsminister der Justiz Exzellenz Hergt geäußert hat, er sei ein Reichsminister, der nach außen hin immerhin etwas bedeute, und da müsse man es sich verbitten, daß er die deutsche Nation mit seinem dummen Geschwätz [gemeint ist die Beuthener Rede Hergts] in Verlegenheit und Gefahr bringe. Ich darf ausdrücklich bemerken, daß Herr Reichsminister Hergt für seine Person keinen Strafantrag dieserhalb zu stellen beabsichtigt und keinen Wert darauf legt, daß diese Äußerung für sich besonders zum Gegenstand von Verhandlungen gemacht wird. Immerhin glaube ich doch zur Kennzeichnung des Tones der erwähnten Rede auf sie hinweisen zu sollen.“ (R 43 I /767 , Bl. 115; Zeitungsberichte über die Rede Hörsings ebd., Bl. 116–123). Auf eine Beschwerde Hergts teilte der RK in einem weiteren Schreiben vom 19. 6. an den PrMinPräs. mit, daß Hörsing auf einer Reichsbannertagung in München nach übereinstimmenden Pressemeldungen erklärt habe: „Wir werden uns die Deutschnationalen vornehmen und Herrn Hergt sagen, daß er einer der größten Schädlinge des deutschen Volkes ist … Auf der einen Seite schimpft und verleumdet man …, auf der anderen Seite verkauft man seine politische Gesinnung um Ministersessel …“. Falls sich die Zeitungsmeldungen als richtig herausstellen sollten, habe sich der OPräs. Hörsing „einer wohl einzig dastehenden Beschimpfung eines Mitgliedes des Reichskabinetts schuldig gemacht“ (R 43 I /767 , Bl. 138–139). Am 13. 8. vermerkte ORegR Wienstein, daß „die Angelegenheit durch die inzwischen erfolgte Verabschiedung des Oberpräsidenten Hörsing im wesentlichen erledigt“ sei (R 43 I /767 , Bl. 158).

b) Hamburger Rede des Reichstagsabgeordneten Erkelenz Ende April.

Das Reichskabinett war sich darüber einig, daß der Inhalt des Schreibens, das der Abgeordnete Erkelenz an den Reichskanzler in dieser Angelegenheit gerichtet habe8, in einer W.T.B.-Notiz zu verwerten sei9. Gleichzeitig solle der[762] Reichskanzler Erkelenz von dem Inhalt der W.T.B.-Notiz in Kenntnis setzen und ihm davon Mitteilung machen, daß die Sache nunmehr erledigt sein dürfte.

8

Nach einem Bericht des „Hamburger Fremdenblattes“ hatte Erkelenz auf einer Reichsbannerkundgebung am 23.4.27 in Hamburg u. a. ausgeführt: „Man dürfe nicht verkennen, daß heute noch jene Leute in der Regierung unseres Volkes säßen, deren Schwur auf die republikanische Verfassung merklich an gewisse Schwüre des Mittelalters erinnere: Mit der einen Hand pflegte man zum Himmel, mit der anderen auf die Erde abzuschwören. Der Eid mancher, die momentan in unserem Volke die Herrschaft führen, erinnert gleichsam an einen Eid mit Erdleitung, daher sei das Mißtrauen, eine alte demokratische Tugend, auch in der heutigen Zeit besonders angebracht.“ (Zeitungsausschnitt in R 43 I /2654 , Bl. 163; hierzu Vermerke der Rkei, ebd., Bl. 161–162). In einem Schreiben an den RK hatte Erkelenz erklärt, daß die Wiedergabe seiner Rede im „Hamburger Fremdenblatt“ an sich nicht falsch sei, „aber in ihrer Zusammendrängung ein falsches Bild“ ergäbe. „Es hat mir […] nie in den Sinn kommen können, die deutschnationalen Minister persönlich eines Meineides oder etwas Ähnlichem zu beschuldigen. Meine ganzen Ausführungen bezogen sich einerseits auf die Anerkennung der Richtlinien des Zentrums durch die Deutschnationalen [vgl. Dok. Nr. 177, bes. Anm. 3] und andererseits auf die Reden, die seitens der namhaftesten deutschnationalen Parteiführer im Reiche fortwährend gehalten werden. Dabei erinnere ich daran, daß noch vor wenigen Tagen der Vorsitzende der deutschnationalen Fraktion, Herr Graf Westarp, nach Pressenachrichten in zwei Versammlungen die Wiedererrichtung des Kaiserreichs gefordert hat. […] Das Recht auf sachliche Schärfe werde ich mir, wo sie erforderlich ist, ebenso wenig nehmen lassen wie die führenden Politiker der Rechten. Aber nichts liegt mir ferner, als persönliche Angriffe zu erheben oder Beleidigungen auszusprechen, und ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese meine Auffassung auch den deutschnationalen Ministern zum Ausdruck bringen würden.“ (Abschrift ohne Anschrift, Datum und Unterschrift in R 43 I /2654 , Bl. 179).

9

Text der WTB-Notiz in R 43 I /2654 , Bl. 172.

Rede des Reichstagsabgeordneten Reichskanzler a.D. Dr. Wirth in Königsberg Ende April10.

10

Nach einem Bericht der „Königsberger Nachrichten“ hatte Wirth auf der Gautagung des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold in Königsberg am 15. 5. (nicht Ende April!) u. a. ausgeführt: „Wenn morgen die Monarchisten [d. h. die Deutschnationalen] für das Republikschutzgesetz und auch für den Paragraphen darin stimmen werden, der dem Kaiser die Rückkehr nach Deutschland verbietet, so erwarten sie diesmal kein Danktelegramm von Doorn. Aber sie tun es trotzdem, denn sie wollen ihre Ministersessel nicht verlassen. Was diese Reaktionäre morgen tun, um sich an der politischen Macht zu erhalten, ist vom Standpunkt des Monarchisten eine Schande. Ihre Handlungsweise ist aber verständlich, wenn man die Gesinnungslumperei zum politischen Prinzip erhebt. […] Sorgen Sie dafür, daß die republikanische Regierung in Preußen bleibt, und daß die nichtrepublikanische Regierung im Reiche möglichst bald verschwindet. Das muß bei der nächsten Reichstagswahl entschieden werden.“ (Zeitungsbericht in R 43 I /767 , Bl. 120).

Der Reichskanzler teilte mit, daß er zunächst einen Brief an Dr. Wirth schreiben und ihn um Stellungnahme auch zu der grundsätzlichen Frage seines (Wirths) weiteren Verhaltens gegenüber der jetzigen Reichsregierung bitten werde. Falls die Antwort Wirths unbefriedigend lauten sollte, komme eine offizielle Kundgebung seiner Person (des Reichskanzlers) in seiner Eigenschaft als Parteivorsitzender in Frage, in der er das Verhalten Wirths öffentlich mißbilligen werde11.

11

Am 20.5.27 richtete Marx an Wirth ein Schreiben, in dem er die von der Presse wiedergegebenen Ausführungen Wirths in dessen Königsberger Rede (Anm. 10) zur Sprache brachte. „Wegen dieser Äußerungen ist sowohl im Vorstand der Reichstagsfraktion wie beim interfraktionellen Ausschuß, insbesondere von den Mitgliedern der deutschnationalen Partei Beschwerde bei mir erhoben worden. Ich muß anerkennen, daß, wenn Sie diese Äußerungen wirklich getan haben sollten, das vom Standpunkte der Zentrumspartei auf das Tiefste zu beklagen wäre. – Es geht nicht an, daß ein hervorragendes Mitglied der Partei Angehörigen einer anderen, mit der Zentrumspartei in Koalition befindlichen Partei den Vorwurf einer Gesinnungslumperei macht. Ganz unbegreiflich ist, wenn Sie in der Tat die Aufforderung an die Versammlung gerichtet hätten, die nicht republikanische Regierung im Reich möglichst bald zu beseitigen. Diese Bemerkung enthält einen unerhörten Angriff gegen die Regierung, die bis jetzt wirklich noch nicht im geringsten etwas getan hat, was den Vorwurf rechtfertigen könnte, sie verhalte sich feindlich gegenüber der bestehenden Staatsform der Republik. Die Bemerkung ist aber auch vom Standpunkt des Zentrums aus unerträglich, weil das Zentrum, nachdem die sozialdemokratische Partei die Bildung einer Regierung mit ihr unmöglich gemacht hatte, die jetzt im Amt befindliche Reichsregierung aus wohlerwogenen, staatserhaltenden Gründen mitgeschaffen hat. – Ich muß Ihnen, in meiner Stellung als Vorsitzender der deutschen Zentrumspartei, die Bitte vortragen, mir umgehend eine Mitteilung darüber zugehen zu lassen, ob Sie die oben angeführten Äußerungen tatsächlich gemacht haben. Für den Fall der Bejahung müßte ich Sie um eine gefl. Äußerung darüber bitten, welche Schritte Sie zu tun gedenken, die in solchem Falle mit den Pflichten eines Zentrumsanhängers von selbst geboten sind. Würden solche Schritte von Ihnen nicht in Aussicht gestellt werden, dann würde ich mich zu meinem Bedauern, im Interesse des Ansehens und der Würde der Zentrumspartei, genötigt sehen, die mir erforderlich erscheinenden Maßnahmen zu treffen,“ (Nachl. Marx , Nr. 239; auszugsweise Wiedergabe in: Stehkämper, Der Nachlaß des Reichskanzlers Wilhelm Marx, Teil III, S. 329). Hierzu und zu den weiteren Auseinandersetzungen mit Wirth siehe: Politisches Jahrbuch 1927/28, S. 141 ff.; Becker, Joseph Wirth und die Krise des Zentrums während des IV. Kabinetts Marx, in: Zschr. für die Geschichte des Oberrheins 109 (1961), S. 379 ff.

Das Reichskabinett stimmte diesen Ausführungen zu.

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