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2. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1921 (Teuerungszulagen).
Das Kabinett stimmte dem Entwurf mit der Maßgabe zu, daß entsprechend dem Vortrage des Ministerialdirektors v. Schlieben hinter § 1 noch ein Zusatz bezüglich der Auswirkungen bei der Reichswehr aufgenommen und zu § 2 der Erläuterungen noch die im Einzelnen vorgeschlagenen Änderungen vorgenommen würden3. Der Reichsminister der Finanzen wird das Weitere veranlassen.