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1. Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Strafgerichte.
Reichsminister Radbruch trägt den Entwurf vor. Das Kabinett stimmt ihm zu1.
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Der Entwurf (R 43 I/1210, Bl. 128-159 und RT-Drucks. Nr. 5884, Bd. 378) gelangt am 19.6.22 an den RR (RR-Drucks. Nr. 173), wo er in den Ausschüssen III und VII in 1. Beratung Änderungen erfährt, zu denen das Reichsministerium am 16.2.23 erneut Stellung nimmt (siehe Kabinett Cuno, Dok. Nr. 76, P. 3).