Text
5. Entwurf eines zweiten Gesetzes über Änderungen in der Unfallversicherung.
[Der Entwurf13 wurde nach kurzer Aussprache unverändert angenommen.]
Fußnoten
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Der am 22. 1. vorgelegte GesEntw. sieht die Änderung und Ergänzung zahlreicher §§ der RVO (s. Anm. 12) vor. Sein Kernstück bilden die Vorschläge, die sich mit den Aufgaben der Versicherungsträger, insbes. den Sach- und Geldleistungen bei völliger und teilweiser Erwerbslosigkeit befassen (R 43 I/2093, Bl. 296-313). Der RArbM leitet den Entw. am 6. 2. dem RR (RR-Drucks. Nr. 19, Bd. 1925 I) und am 13. 3. dem RT zu (RT-Drucks. Nr. 619, Bd. 399), der ihn am 4. 7. annimmt (RT-Bd. 386, S. 2694). Zu den zahlreichen Änderungen, die in den Ausschüssen des RR und im 9. Ausschuß des RT (Soziale Angel.) beschlossen werden, s. Niederschriften über die Vollsitzungen des RR 1925, § 160 und RT-Drucks. Nr. 1060, Bd. 402. Die Verkündung des Gesetzes erfolgt am 14.7.25 (RGBl. I, S. 97).