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3. Begnadigung russischer Staatsangehöriger.
Der Vertreter des Reichsjustizministeriums beantragt Vertagung, da der Reichsjustizminister an den Verhandlungen teilzunehmen wünsche.
Der Reichsminister des Auswärtigen widerspricht und bittet, in Anbetracht der Dringlichkeit diesen Punkt der Tagesordnung sofort zu erledigen. Er beantragt gleichzeitig, die Besprechung nicht in der Kabinettssitzung, sondern in einer Ministerbesprechung stattfinden zu lassen.
Das Kabinett stimmte dem Antrage des Reichsministers des Auswärtigen zu. Der Punkt wird von der Tagesordnung abgesetzt und für die anschließende Ministerbesprechung zurückgestellt2.