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3. Straßendemonstrationen14.
Das Reichskabinett nahm nach Vortrag des Reichsministers des Innern davon Kenntnis, daß zur Zeit durch den neuen Erlaß des Preußischen Ministers des Innern über Straßendemonstrationen sich Vorstellungen bei der Preußischen Regierung erübrigten15.
Fußnoten
- 15
In seinem Runderlaß vom 24.8.26 an alle pr. Landes- und Ortspolizeibehörden wies der PrIM auf die bedenkliche Häufung von Terrorakten radikaler Gruppen bei politischen Ansammlungen und Straßendemonstrationen hin. Der PrIM gab Anweisung, gegen alle Terrorakte, Überfälle und Angriffe mit Entschlossenheit einzuschreiten, die Schuldigen festzunehmen, Waffen und provozierende Plakate zu beschlagnahmen, bei unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Sicherheit Versammlungen und Aufzüge zu verbieten und ggf. die sofortige Auflösung der beteiligten Ortsgruppen durchzuführen (Ministerialbl. für die Pr. innere Verwaltung 1926, S. 800 f.).