Text
a) Ein- und Ausfuhr von Kriegsgerät.
Legationssekretär Clodius erstattete über das Ergebnis der bisherigen Verhandlungen, die zu einer Einigung zwischen den deutschen Unterhändlern und der I.M.K.K. führten, Bericht1. Es stehe jetzt noch die Zustimmung der Botschafterkonferenz aus, die aber nach Einigung mit der I.M.K.K. als wahrscheinlich zu bezeichnen sei.
[…]
Das Kabinett stimmte der Vorlage des Auswärtigen Amtes und der von diesem Ressort geplanten weiteren Behandlung der Angelegenheit zu2.
Fußnoten
- 1
Mit Begleitschreiben vom 22.1.27 übersandte RAM Stresemann dem StSRkei den auf Grund der letzten Verhandlungen mit der IMKK abgeänderten (7.) Entwurf eines Gesetzes über Kriegsgerät (R 43 I/421, Bl. 216–224). Das Begleitschreiben Stresemanns ist gedr. in: ADAP, Serie B, Bd. IV, Dok. Nr. 53.
- 2
Mit Schreiben vom 2.4.27 legten RAM Stresemann und RWiM Curtius die endgültige Fassung des Entwurfs eines Gesetzes über Kriegsgerät dem Kabinett vor (R 43 I/421, Bl. 290–300), das den GesEntw. in der Kabinettssitzung vom 5. 5. verabschiedete. Am 3. 6. wurde der Entwurf mit einer erläuternden Denkschrift dem RT zugeleitet (RT-Bd. 416, Drucks. Nr. 3420). Nach Annahme durch den RT wurde das „Gesetz über Kriegsgerät“ am 27.7.27 erlassen (RGBl. I, S. 239).