Text
1. Vom Reichstag eingebrachter und in 3 Lesungen verabschiedeter Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über Änderung des Versicherungsgesetzes für Angestellte1.
Gegen den Gesetzentwurf wurden keine Bedenken geltend gemacht.
Fußnoten
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Der auf Initiative des RT am 17.11.1921 eingebrachte Entwurf (RT-Drucks. Nr. 3008, Bd. 369) sollte die Versicherungspflicht gegenüber dem Gesetz vom 23.7.21 (RGBl. 1921 II, S. 1173) ausdehnen. Der Entwurf war am 19.11.1921 im RT verabschiedet worden (RT Bd. 351, S. 5115) und wird am 13.12.1921 verkündet (RGBl. 1921 II, S. 1578; siehe auch R 43 I/2100, Bl. 149-154).