Text
1. Entwurf einer Verordnung der Reichsregierung über Zahlung der Entschädigungen auf Grund der Kriegsschädengesetze vom 28. Juli 19211. […]
Fußnoten
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Es handelt sich um die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz vom 28.7.1921 (RGBl. 1921 II, S. 1021), die beschleunigt durchgebracht werden mußten, da das Reichsentschädigungsamt und seine Spruchkammern ihre Tätigkeit bereits am 2.1.22 begonnen hatten (Schreiben des RFM vom 22.2.22 in R 43 I/1375, Bl. 49-58).