Text
2) Erörterung über die Erhöhung der Personen- und Gütertarife zum 1. Juli 1923.
Der Herr Reichsverkehrsminister beantragt, nach Anhörung des Reichseisenbahnrats die Höhe der neuen Personen- und Gütertarife bestimmen zu[574] dürfen3. Er werde dem Kabinett Mitteilung machen über das Ergebnis der Sitzung des Reichseisenbahnrats4.
Fußnoten
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Am 8. 6. hatte der RVM Tariferhöhungen zum 1. 7. beantragt, deren genaues Ausmaß aufgrund der weiteren Markentwicklung noch festgelegt werden müsse. Der RFM hatte diesen Antrag mit Schreiben vom 12. 6. nachdrücklich befürwortet: „Bei der Höhe der z. Zt. ungedeckt bleibenden Ausgabebeträge der deutschen Reichsbahn, die noch durch die Ruhrausfälle eine außerordentliche Steigerung erfahren, ist ein Verzicht auf weitere Tariferhöhungen, die sich an die allgemeine Preissteigerung anlehnen, sowohl im Hinblick auf die Finanzlage des Reichs wie auch auf die der deutschen Reichsbahn zugedachte besondere Aufgabe bei Erfüllung der Reparationsverpflichtungen schlechterdings nicht vertretbar.“ (R 43 I/1067, Bl. 236).
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Geschieht in der Kabinettssitzung vom 21. 6. (Dok. Nr. 199). Zusammensetzung und Funktion des Reichseisenbahnrats sind durch VO vom 24.4.1922 festgelegt (RGBl. II, S. 77 ff.).