2.77.7 (feh1p): 7. Verordnung, betreffend die Errichtung eines Zentralbetriebsrats beim Reichsministerium für Wiederaufbau auf Grund des § 61 des Betriebsrätegesetzes. […]
7. Verordnung, betreffend die Errichtung eines Zentralbetriebsrats beim Reichsministerium für Wiederaufbau auf Grund des § 61 des Betriebsrätegesetzes. […]