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3. Erhöhung des Brotpreises.
Das Reichsfinanzministerium nahm den gegen den Kabinettsbeschluß vom 13. Juli 1921 zu Punkt 7 der Tagesordnung eingelegten Widerspruch zurück7 und erklärte sich damit einverstanden, daß der Brotpreis nur um 40% statt um 50% erhöht werde.