Text
1. Erhöhung der Rentenbezüge der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen sowie der übrigen Militärrentenempfänger.
Das Kabinett stimmt der vom Reichsarbeitsminister in dem Schreiben vom 14. September 1921 vorgeschlagenen Regelung zu2. Der Reichsarbeitsminister wird das weitere veranlassen.
Fußnoten
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Das Kabinett hatte sich am 5.9.21 mit der vom RArbM geplanten Erhöhung der genannten Rentenbezüge einverstanden erklärt und beschlossen, mit dem Interfraktionellen Ausschuß, evtl. auch mit den Oppositionsparteien, in dieser Frage Fühlung zu nehmen (R 43 I/1370, Bl. 110). In seinem Schreiben vom 14.9.21 berichtet der RArbM dem Kabinett wie folgt: „Im Vollzug des Kabinettsbeschlusses vom 5. 9. habe ich mit dem Interfraktionellen Ausschuß der Regierungsparteien Fühlung genommen. Wenn auch die vorgeschlagene Erhöhung der Bezüge der Militärrentenempfänger für gering bemessen erachtet wurde, so wurde doch keine Einwendung dagegen erhoben, daß die Regierung entsprechend dem vorerwähnten Kabinettsbeschlusse vorgehe. Es wurde aber der Wunsch ausgesprochen, mit Verbänden der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen durch weitere Verhandlungen zu einer Einigung zu gelangen. Die Beratungen mit diesen Verbänden, die ich persönlich leitete, haben bedauerlicherweise zu einer Verständigung nicht geführt. Die Kriegsbeschädigten haben unter ausdrücklicher Ablehnung der Regierungsvorschläge verlangt, daß der Betrag von 580 Mio Mark, der für die Gewährung monatlicher Zulagen vom 1. 8. d. Js bis zum März nächsten Jahres äußerstenfalls zur Verfügung gestellt werden kann, als einmalige Beihilfe an sämtliche Rentenempfänger sofort ausgezahlt werde. Würde dieser Forderung entsprochen, so würden die Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen zweifellos alsbald mit der Forderung kommen, ähnliche Verträge, wie sie jetzt einmalig verlangt werden, im bevorstehenden Winter mehrmals zu gewähren. Unter diesen Umständen sehe ich keinen anderen Weg, als auf meinen Vorschlag, den ich in der letzten Kabinettssitzung gemacht habe, zurückzugreifen, im einzelnen aber die monatlichen Beträge der Zuschläge noch etwas zu erhöhen, nachdem sich das Reichsfinanzministerium damit einverstanden erklärt hat, daß rund 580 Mio Mark für den Rest des Rechnungsjahres verwendet werden dürfen.“ (R 43 I/1370, Bl. 183 und 707, R 43I/707, Bl. 279-286).