Text
4. Stellenbedarf beim Reichsverkehrsministerium.
Nach kurzer Debatte stimmte das Reichskabinett der Vorlage des Reichsverkehrsministers zu12.
[1216] Auf ausdrücklichen Wunsch des Reichsministers der Finanzen wurde jedoch beschlossen, daß die Zustimmung nur unter dem Vorbehalt erfolgen solle, daß der Sparausschuß des Reichstages diesen Fall als Ausnahme betrachte und keine Folgerungen daraus ziehe.
Der Reichsverkehrsminister soll in diesem Sinne mit dem Sparausschuß Fühlung nehmen13.
Fußnoten
- 12
RVM Krohne hatte mit Schreiben an StSRkei vom 19. 3. um Kabinettsentscheidung über den erhöhten Stellenbedarf seines Ministeriums (vgl. Anm. 4 u. 5 zu Dok. Nr. 206 und Nr. 213, P. 1) gebeten und mitgeteilt: Der RT habe bei Beratung des Verkehrsetats 1926 am 5. 3. zu Kapitel 1 Titel 1 des ordentlichen Haushalts (vgl. RT-Drucks. Nr. 1731, Anlage XI, Bd. 406) beschlossen, die RReg. zu ersuchen, den Bedarf an planmäßigen und außerplanmäßigen Beamten des RVMin. nachzuprüfen und dem Haushaltsausschuß von dem Ergebnis Mitteilung zu machen (R 43 I/877, Bl. 250).