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5. Außerhalb der Tagesordnung: Einsprüche gegen die Beschlüsse der Verwaltungsabbaukommission.
Auf Antrag des Vizekanzlers faßte das Kabinett folgenden Beschluß: Einsprüche gegen die Beschlüsse der Verwaltungsabbaukommission sollen regelmäßig nicht wegen reiner Ermessensfragen oder wegen der von der Kommission getroffenen tatsächlichen Feststellungen, sondern nur in Fällen und nur aus Gründen eingelegt werden, deren politische oder sonstige Bedeutung so erheblich ist, daß es gerechtfertigt erscheint, das Reichskabinett mit der Angelegenheit zu befassen.