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3. Junkerswerke.
Der Reichsverkehrsminister berichtete, daß der Unterausschuß des Haushaltsausschusses beschlossen habe, die Regierung aufzufordern, dem Unterausschuß sämtliches der Regierung vorliegende Material einschließlich aller Briefe zur Überprüfung bis spätestens Dienstag nächster Woche [29. 6.] vorzulegen5.
Das Kabinett war einmütig der Auffassung, daß diesem Verlangen unter keinen Umständen Rechnung getragen werden könne; insbesondere wies der Reichsminister des Auswärtigen auf die sehr großen außenpolitischen Bedenken hin, falls in der Öffentlichkeit von Reichstagsverhandlungen anhand der Urkunden nähere Mitteilungen über die in der Vergangenheit liegenden Vereinbarungen mit Junkers gemacht werden müßten.
Fußnoten
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Die Entschließung des Haushaltsausschusses vom 25.6.26 lautete: „Die Reichsregierung wolle in der Angelegenheit Junkerswerke 1. dem Reichshaushaltsausschuß alle Unterlagen vorlegen, aus denen die Vorgänge, die zur Errichtung der Junkerswerke in Rußland geführt haben, zu ersehen sind; 2. bis zur Klärung dieser Fragen keine Vereinbarungen über ein Schiedsverfahren treffen; 3. mitteilen, wie die in den Etats 1924/25 vorgesehenen Mittel zur Förderung des Luftverkehrs verteilt worden sind.“ (R 43 II/699, Bl. 124–125). Siehe hierzu die Aufzeichnung über die Sitzung des Haushaltsausschusses vom 25. 6. in: ADAP, Serie B, Bd. II,2, Dok. Nr. 21. Vgl. auch die diesbezüglichen Ausführungen Koch-Wesers in seinem Tagebuchvermerk vom 8.7.26 (Nachl. Koch-Weser, Nr. 34, S. 279–283).