Text
2. Freie Stelle im Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahn3.
Nach längerer Debatte wurde beschlossen, Preußen mitzuteilen, daß die Reichsregierung auch nach nochmaliger eingehender Prüfung der Rechtslage zu dem Ergebnis gekommen sei, daß ein Anspruch Preußens auf Benennung einer Persönlichkeit für die freie Stelle im Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahn nicht gegeben sei.
Es wurde ferner beschlossen, den Reichskanzler a. D. Dr. Luther zum Mitglied des Verwaltungsrats an Stelle des verstorbenen Geheimrats Arnhold zu ernennen und dies Preußen mitzuteilen.
Der Reichskanzler übernahm es, den Standpunkt der Reichsregierung dem Preußischen Ministerpräsidenten mitzuteilen4.