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7. [Erleichterung der Ein- und Ausfuhr]
Unterstaatssekretär Toepffer unterbreitet einen Antrag über die Erleichterung der Ein- und Ausfuhr. Nach einer lebhaften grundsätzlichen Erörterung[377] zwischen Minister Wissell einerseits und den Ministern Dernburg und Gothein anderseits wird unter Zurückstellung der grundsätzlichen Fragen beschlossen, daß der Antrag zunächst im diktatorischen Wirtschaftsausschuß beraten werden soll, und zwar tunlichst noch heute9.
Fußnoten
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Zu den Hintergründen der erwähnten grundsätzlichen Auseinandersetzung zwischen dem RFM und dem RSchM auf der einen und dem RWiM auf der anderen Seite s. Dok. Nr. 62. Über die Beratung im Diktatorischen Wirtschaftsausschuß ist weder in den Akten der Rkei noch in den Handakten Toepffers etwas zu ermitteln; die Diskussion über die Regelung der Ein- und Ausfuhrkontrolle wurde wieder aufgenommen während der Kabinettssitzung am 7.6.1919, s. Dok. Nr. 104.