Text
2. Entwurf einer Verordnung über Luftfahrzeugbau.
MinDir. Bredow trug den Inhalt des Entwurfs vor2. […]
Unter der Voraussetzung, daß gegen die vorliegende Fassung des Art. 4 d)3 hiernach sich keine Bedenken ergeben würden, stimmte das Kabinett dem Entwurf zu.
Fußnoten
- 2
Es handelt sich um den Entwurf einer Verordnung aufgrund des Gesetzes über die Beschränkung des Luftfahrzeugbaus vom 19.7.21 (RGBl. 1921, S. 789). Der Entwurf (in R 43 I/28, Bl. 182-186) ist im wesentlichen identisch mit der endgültigen Fassung (RGBl. 1922 I, S. 476 f.).
- 3
Es handelte sich um den Artikel 4 d der Anlage zum Entwurf, der in der endgültigen Fassung (siehe RGBl. 1922 I, S. 477) nur eine redaktionelle Änderung erfahren hatte.