Text
[159]2. Begnadigung russischer Staatsangehöriger3.
Der Reichsminister des Auswärtigen trug den Sachverhalt vor4.
Nach längerer Debatte stimmte das Reichskabinett dem Antrage des Reichsministers des Auswärtigen zu und bestätigte gegen die Stimme des Reichswehrministers den in der Sitzung vom 19. Juli 1926 gefaßten Kabinettsbeschluß zu Punkt a) bis d) (s. Anlage)5. Es wurde festgestellt, daß Staatssekretär Dr. Trendelenburg auf ausdrückliche Weisung des Reichsministers Dr. Curtius abstimme6.
Fußnoten
- 3
Nachdem sich RWeM Geßler entschieden gegen eine Begnadigung des russ. Agenten Skoblewski ausgesprochen hatte, mußte sich das Kabinett erneut mit dieser Frage befassen, die nach Ansicht des AA für das Zustandekommen des geplanten dt.-sowj. Gefangenenaustauschs von wesentlicher Bedeutung war (vgl. zuletzt Dok. Nr. 63, P. 1). In einer Unterredung mit RPräs. Hindenburg am 10. bzw. 11.8.26 war es dem aus Moskau herbeigeholten Botschafter Graf Brockdorff-Rantzau gelungen, den RPräs. von der Notwendigkeit eines Gnadenakts im Fall Skoblewski zu überzeugen; siehe ADAP, Serie B, Bd. II,2, Dok. Nr. 82.
- 4
Siehe hierzu die Aufzeichnung „Stichworte für die Kabinettssitzung über den Fall Skoblewski“, in der in ausführlicher Weise die Argumente vorgetragen wurden, die für eine Freilassung Skoblewskis und die Durchführung des Gefangenenaustauschs sprachen: ADAP, a.a.O., Dok. Nr. 83.
- 5
Siehe Dok. Nr. 63, P. 1.
- 6
Mit Schreiben des Büros des RPräs. vom 20.8.26 wurde Stresemann davon unterrichtet, daß der RPräs. den Gnadenerlaß zugunsten Skoblewskis unterzeichnet habe (ADAP, a.a.O., Dok. Nr. 83, Anm. 15). Zur Abwicklung des dt.-sowj. Gefangenenaustauschs siehe die Aufzeichnung StS Schuberts vom 28. 8., in: ADAP, a.a.O., Dok. Nr. 99.