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2. Ostpreußenprogramm.
Der Reichswirtschaftsminister bezeichnete es als zweckmäßig, daß eine Verkündung des materiellen Inhalts des Ostpreußenprogramms6 entweder kurz vor oder gleichzeitig mit dem Wiederbeginn der Handelsvertragsverhandlungen mit Polen erfolge.
Der Reichskanzler stellte die Zustimmung des Reichskabinetts zu dieser Auffassung sowie ferner darüber fest, daß die formellen, mit dem Ostpreußenprogramm[1010] zusammenhängenden Fragen (Errichtung einer besonderen Reichsstelle usw.) noch vorher geprüft und entschieden werden sollen7.