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2. [Einladungen für Kabinettssitzungen]
Der Ministerpräsident weist auf die morgen um ½10 Uhr anberaumte Sitzung hin, in der vom Auswärtigen Amt Mitteilungen zu den Friedensverhandlungen gemacht werden sollen. Er teilt mit, daß künftig im allgemeinen auf den Einladungen eine Tagesordnung nicht mehr aufgenommen werden soll, um die Geheimhaltung besser zu gewährleisten. Auf Wunsch wurde jedoch besondere Mitteilung zugesagt, wenn ohne vorherige mündliche Verständigung Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden, die bestimmte Ressorts betreffen, an die Minister dieser Ressorts.
Einladungen zu den Besprechungen um 12 Uhr mittags sollen vorläufig, solange diese Besprechungen täglich stattfinden, nicht mehr schriftlich ergehen2.
Fußnoten
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Dieser Beschluß erwies sich offenbar als unpraktikabel, denn bereits die Einladung zur Kabinettssitzung am 31.3.1919 enthält wieder neben der üblichen Einladungsliste einen stichworthaltigen Katalog der Tagesordnungsgegenstände, wie danach auch die meisten der folgenden Einladungen. Besonders wichtige TOP wurden allerdings möglichst mündlich mitgeteilt, was dann jeweils in den Einladungen vermerkt war (R 43 I/1315, Bl. 10).