Text
3. Außerhalb der Tagesordnung: [Wertbeständige Zahlungsmittel.]26
Der Reichsminister der Finanzen verliest die anliegende Verordnung auf Grund des Artikel 48 und bittet das Kabinett um Zustimmung27.
Das Kabinett stimmt zu.
Fußnoten
- 26
In der Mitschrift von Stockhausens heißt es: „Luther verliest eine Verordnung über das neue Zahlungsmittel.“
- 27
Durch die VO wurden die RM ermächtigt, in ihren Ressorts Maßnahmen zu treffen, um die Staatswirtschaft auf wertbeständige Zahlungsmittel umzustellen und ihnen die Staatsleistungen anzupassen (R 43 I/2440, Bl. 275).