Text
1. Entwurf eines Gesetzes betreffend Wochenhilfe und Wochenfürsorge.
Das Kabinett billigte den Entwurf1.
Fußnoten
- 1
Es geht in dem Gesetz um die Anpassung der für Wochenhilfe und Wochenfürsorge ausgeworfenen Barbeträge an die seit der Verkündigung des Gesetzes vom 26.9.1919 (RGBl. 1919, S. 1757
) veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse. Der GesEntw. in R 43 I
/2087
, Bl. 170-179 ist identisch mit der in den RT-Drucksachen wiedergegebenen Fassung (Nr. 2342, Bd. 368).