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7. Vierte Verordnung über den Zahlungsverkehr nach den Bankfeiertagen.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers und Reichsminister der Finanzen machte Mitteilung von Besprechungen, die bei dem Reichsbankpräsidenten wegen weiterer Lockerung des Zahlungsverkehrs stattgefunden hätten. Auf Grund dieser Verhandlungen legte er den Entwurf zu einer Vierten Verordnung über die Wiederaufnahme des Zahlungsverkehrs nach den Bankfeiertagen vor15, die besonders der Erleichterung der Einlösung von Wechseln dienen solle. Die Banken seien damit einverstanden.
Der Entwurf wurde ohne weitere Erörterung vom Kabinett angenommen16.