Text
3) Entwurf eines Gesetzes über die andersweitige Festsetzung von Geldbezügen aus Altenteilsverträgen.
Das Kabinett stimmt der Vorlage zu2.
Fußnoten
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Der vom REMin. vorgelegte Entwurf sieht die Umwandlung von Altenteilsrenten, wie sie bei der Übergabe landwirtschaftlicher Betriebe häufig vereinbart wurden, in entsprechende Naturalleistungen vor, um den Folgen der Geldentwertung begegnen zu können. Da eine einheitliche Regelung im Reich nicht möglich erscheint, werden die obersten Landesbehörden ermächtigt, die nötigen Vorschriften zu erlassen (R 43 I/1386, Bl. 100-103).