2.53.2 (ma31p): 2. Bericht über Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung.

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2. Bericht über Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung.

Der Reichsarbeitsminister berichtete über die am 5., 6. und 7. Juli stattgehabten Besprechungen in der Reichskanzlei, die unter seinem Vorsitz stattgefunden haben3.

Das Kabinett nahm hiervon Kenntnis und stimmte den vorgeschlagenen Beschlüssen zu. Es wurde ferner beschlossen, durch die Presse am Freitag, dem 9. d. Mts. morgens eine Zusammenfassung des Ergebnisses der Besprechungen bekanntzugeben4.

[121] Die unter Ziffer 6 des Protokolls vom 7. Juli erwähnte Ministerialkommission5 soll möglichst bald ihre Tätigkeit aufnehmen. Diese Kommission soll sich auch mit der in der Sitzung des Reichskabinetts vom 29. v. Mts. aufgeworfenen Frage des Baues der 3 Rheinbrücken6 beschäftigen.

Der Herr Reichskanzler betonte, daß er als Reichsminister für die besetzten Gebiete auf den Bau dieser 3 Brücken großen Wert lege7.

Fußnoten

3

Die Niederschriften über die Chefbesprechungen vom 5. 7., 6. 7. und 7.7.26, in denen das Arbeitsbeschaffungsprogramm der RReg. (vgl. Dok. Nr. 40 und Nr. 41) erörtert wurde, befinden sich in der Anlage zu diesem Kabinettsprotokoll (R 43 I /1414 , Bl. 28–36; ebd., Bl. 22–27 die Niederschrift einer Vorbesprechung vom 5. 7. im RArbMin.).

4

In der WTB-Ausgabe Nr. 1150 vom 8. 7. wurde mitgeteilt: Über das vom RArbM im RT entwickelte Arbeitsbeschaffungsprogramm hätten zwischen den beteiligten Ministern und im Kabinett Beratungen mit folgendem Ergebnis stattgefunden: „Das Reich ist bereit, der Reichsbahn-Gesellschaft ein Darlehen von 50 Millionen Mark zur Fertigstellung begonnener Bahnbauten unter besonders günstigen Bedingungen zu gewähren. Von diesen Mitteln soll ein möglichst hoher Betrag schon im Laufe dieses Jahres in Bezirken mit besonders großer Arbeitslosigkeit verausgabt werden. Ferner hat die Hauptverwaltung der Reichsbahn sich bereit erklärt, außer den Aufträgen, die sie bereits herausgegeben hat, weitere Aufträge im Gesamtbetrage von 100 Millionen Mark zu vergeben, falls das Reich ihr dabei finanziell behilflich ist. […] Auch die Reichspost wird das für dieses Haushaltsjahr aufgestellte Auftragsprogramm, das an sich schon mit Rücksicht auf die große Arbeitslosigkeit reichlich bemessen war, noch erweitern. Die Wasserstraßenbauten, die bereits die Genehmigung des Reichstages erhalten haben, sollen beschleunigt zur Durchführung kommen. Im übrigen ist die Reichsregierung grundsätzlich entschlossen, neue Wasserstraßenbauten in Angriff zu nehmen, zu denen insbesondere das Reststück des Mittellandkanals gehört, […] sobald die erforderlichen Vereinbarungen mit den Ländern getroffen sind. Auch der Bau von Landarbeiterwohnungen soll verstärkt betrieben werden. Hierfür werden 30 Millionen Mark in diesem Jahre neu in den Haushaltsplan eingesetzt. Ferner sollen die Mittel der produktiven Erwerbslosenfürsorge eine wesentliche Verstärkung über das im Haushalt vorgesehene Maß hinaus erfahren. Eine Belebung der Bautätigkeit soll durch Erleichterung der Bedingungen für den Reichskredit für erste Hypotheken und durch Verstärkung der Mittel für die Hauszinssteuerhypotheken erreicht werden. Die beschlossenen Maßnahmen haben die Zustimmung des Reichsfinanzministers gefunden, weil die gegenwärtige Lage des Geldmarktes die Möglichkeit eröffnet, Mittel für werbende Anlagen, wie sie hier überwiegend in Frage kommen, im Wege der Anleihe zu beschaffen, und weil der Rückgang der Zahl der Erwerbslosen die Ausgaben für die Unterstützung verringert und damit die laufenden Ausgaben von Reich, Ländern und Gemeinden vermindert. Die bis jetzt gefaßten Beschlüsse werden die Arbeitslosigkeit zwar nicht beseitigen, aber immerhin in merklichem Umfange lindern. Auf jeden Fall ist das Arbeitsbeschaffungsprogramm der Reichsregierung mit ihnen noch nicht erschöpft. […]“ (R 43 I /2031 , Bl. 189).

5

In der Chefbesprechung vom 7. 7. (vgl. Anm. 3) war die Einsetzung einer Ministerialkommission für die weitere Durchführung des Arbeitsbeschaffungsprogramms beschlossen worden. Die Kommission soll sich aus Vertretern des RFMin., RWiMin., RArbMin., RPMin., RVMin. und REMin. zusammensetzen. „Die Ressorts sollen in der Kommission durch die zuständigen Ministerialdirektoren vertreten sein, damit schnelle Entscheidungen ohne Rückfragen an vorgesetzte Stellen möglich sind.“ Der Vorsitz wurde MinDirig. Weigert übertragen. – Protokolle über Sitzungen der Ministerialkommission für Arbeitsbeschaffung befinden sich in R 43  I /2031 , 2032  und 2033 .

6

Siehe Dok. Nr. 44, P. 4.

7

Zur weiteren Beratung des Arbeitsbeschaffungsprogramms durch das Kabinett siehe Dok. Nr. 62, P. 5.

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