Text
1. Entwurf einer Erklärung über die Kosten des Schulgesetzes.
Der Reichsminister des Innern verlas den Entwurf einer von ihm oder von seinem Stellvertreter in der Sitzung des Bildungsausschusses des Reichstags vom 24. I. abzugebenden Erklärung über die Kosten des Schulgesetzes.
[1262] Der Entwurf der Erklärung erhielt die aus der Anlage ersichtliche Fassung1.
Fußnoten
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In der Erklärung, die RIM v. Keudell vor dem Bildungsausschuß des RT am 24.1.28 abgab, heißt es: Die Umfrage bei den Ländern habe ergeben, daß es außerordentlich schwierig sei, die bei der Durchführung des Reichsschulgesetzes entstehenden Kosten zu schätzen, da nicht vorausgesagt werden könne, ob und in welchem Umfang die Erziehungsberechtigten die Einrichtung neuer Schulen beantragen werden. Angesichts der gespannten Finanzlage der Länder und Gemeinden sei die RReg. jedoch bereit, den Ländern eine einmalige Beihilfe bis zu 30 Mio RM in Aussicht zu stellen, die dazu dienen solle, die Überleitung der Schulverhältnisse in den neuen Rechtszustand besonders in leistungsschwachen Gemeinden zu erleichtern. Ein voller Ersatz der für die Durchführung des Reichsschulgesetzes erforderlichen Kosten müsse vom Reich abgelehnt werden (WTB-Bericht vom 24.1.28, R 43 I/791, Bl. 15).