Text
3. Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der patentamtlichen Gebühren.
Das Kabinett stimmt der Vorlage zu5.
Fußnoten
- 5
Der Gesetzentwurf bringt einmal die inflationsbedingte Gebührenerhöhung, zum anderen der RReg. die Befugnis, künftig zur Entlastung der Gesetzgebung die Gebührensätze mit Zustimmung des RR entsprechend den allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnissen zu ändern (R 43 I/1187, Bl. 39-58; RT-Drucks. Nr. 4467 und 4575, Bd. 374; endgültige Fassung RGBl. 1922 II, S. 619).