Text
7. Unterstellungsverhältnisse der Schiffahrtsabteilung beim Reichsverkehrsministerium.
[In Ergänzung des Kabinettsbeschlusses vom 26.9.19, P. 5 d, wird beschlossen, die Schiffahrtsabteilung dem RVMin. als selbständige Abteilung anzugliedern. Hinsichtlich der Weisungsbefugnis und Zusammenarbeit mit anderen Ministerien wird auf den zit. Kabinettsbeschluß verwiesen.]