Text
1. Gesetzentwurf über die Zulassung von Geldstrafen auf Grund des § 9 b des Belagerungszustandsgesetzes1. […]
Fußnoten
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Das pr. Ges. über den Belagerungszustand vom 4.6.1851 (GS S. 451) war in Verbindung mit dem ÄnderungsGes. vom 11.12.15 (RGBl. S. 813) und einer VO über das Verfahren vor den außerordentlichen Kriegsgerichten vom 21.9.16 (RGBl. S. 1067) noch Rechtsgrundlage für die Aufrechterhaltung des Ausnahmezustands in Teilen des Reiches (vgl. Dok. Nr. 70). Der vorliegende GesEntw. sieht die Änderung einzelner Strafmaßbestimmungen vor. Einzelheiten s. in dem Ges. vom 30.11.19 (RGBl. S. 1941).