Text
1) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines zehnten Nachtrags zum Reichshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1922.
Dem Entwurf wurde zugestimmt2. Der Reichsminister der Finanzen wird das Weitere veranlassen.
Fußnoten
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Der 10. Nachtragshaushalt sieht Lohnerhöhungen für die staatlichen Arbeitnehmer vor und ermächtigt den RFM außerdem, zur Sicherung der Volksernährung 1200 Mrd. M Schatzanweisungen auszustellen und zur Finanzierung des Ruhrkampfes eine Anleihe von 500 Mrd. M aufzunehmen, außerdem zur Verstärkung der Betriebsmittel der Reichshauptkasse bis zu 2000 Mrd. M Schatzanweisungen auszugeben. Der Gesetzentwurf (RT-Drucks. Nr. 5508, Bd. 376) wird am 1. 2. vom RT angenommen und am 6.2.23 verkündet (RGBl. II, S. 44).