Text
7. a) Außerhalb der Tagesordnung: Erwerbslosenfürsorge.
Der Reichsarbeitsminister berichtete über den Verlauf der Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses des Reichstags am 15. Februar.
Nach längerer Debatte wurde beschlossen, den Kurzarbeitern auch für den fünften Tag der Arbeitslosigkeit Unterstützung zu gewähren17, ferner den[1129] alleinstehenden Ledigen in den Ortsklassen A und B eine Erhöhung um 10% der Erwerbslosensätze zu bewilligen. Alle weitergehenden Anträge sollen von der Regierung bekämpft werden18.
Fußnoten
- 17
Vgl. zuvor Dok. Nr. 287, P. 2. – Die Wiedereinführung der Kurzarbeiterfürsorge (abgeschafft durch VO vom 13.2.24, RGBl. I, S. 121) erfolgt durch „Anordnung über Kurzarbeiterfürsorge“ vom 20.2.26 (RGBl. I, S. 105). Die Anordnung tritt am 1. 3. in Kraft und gilt bis zum 1.5.26. Zur Fristverlängerung s. Dok. Nr. 343, P. 2.
- 18
Zur Erwerbslosenunterstützung s. weiter Dok. Nr. 293, P. 1.