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2. Maßnahmen zur beschleunigten Durchführung von Strafprozessen.
Der Reichskanzler wies auf die Notwendigkeit hin, daß die Skandalprozesse der letzten Zeit wie zum Beispiel der „Favag“-Prozeß7 und der „Nordwolle“-Prozeß beschleunigt durchgeführt werden müßten.
Auf Vorschlag des Reichskanzlers werden Reichsjustizministerium und Preußisches Justizministerium beschleunigt die Frage prüfen, ob durch neue[1687] gesetzliche Vorschriften die beschleunigte Durchführung großer Strafprozesse erreicht werden kann8.