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1. Schweizerische Handelsvertragsverhandlungen.
Der Gesandte Müller berichtete über seine telephonischen Verhandlungen mit der Schweiz1. Er glaubte, daß nach dem 6. Dezember, wenn Bundesrat Schultheß wieder die Geschäfte des Wirtschaftsdepartements führe, für Deutschland eine bessere Möglichkeit bestehe, zu einem Abschluß zu kommen.
Es wurde deswegen beschlossen, der Schweiz vorzuschlagen, die Entscheidung über die Kündigung bis 14. Dezember hinauszuschieben und die Kündigungsfrist entsprechend zu verkürzen2.