Text
[466]6. [Kompetenzen des Reichsministers der Finanzen]
Der Reichsminister der Finanzen gibt im Anschluß hieran folgende Erklärung zu Protokoll: Er müsse grundsätzlich darauf bestehen, daß der Reichsminister der Finanzen ebenso, wie dies früher der Fall war, bei allen Bewilligungen, welche die Reichskasse in der Einnahme oder in der Ausgabe berühren, rechtzeitig zugezogen werde.